Einen persönlichen Aspekt gewinnt die These von der Selbstbestimmtheit des Menschen, wenn in der Verwandtschaft ein Neunzigjähriger ankündigt, das Essen in Zukunft zu verweigern. Er ist mit verschiedenen Gebrechen behaftet und er sieht für ihn keinen Sinn darin, weiterzuleben. Sollen jetzt andere darüber entscheiden ob dieses Vorhaben seinem persönlichem freiem Wille entspricht, sein geistiger Zustand ausreichend ist oder handelt es sich um eine depressive Verstimmung? Ist die geeignete Reaktion auf diese Ankündigung die Verabreichung von Antidepressiva und eine künstliche Ernährung? Nehmen wir die Selbstbestimmung des Menschen, seine Willensfreiheit wirklich ernst, dann müsste man dem Verwandten die Entscheidung über die Nahrungsaufnahme, ja oder nein, selbst überlassen. Außer, wir stellen die älteren Menschen auf die gleiche Stufe wie die Kinder im Straßenverkehr, dass sie nicht zurechnungsfähig sind. Für Kinder gilt der Vertrauengrundsatz in der Straßenverkehrsordnung nicht.
In einem offenen Gespräch hat ein erfolgreicher österreichischer Bauunternehmer zu seinem runden Geburtstag davon gesprochen, dass er für sich die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen will. Wenn er sterbenskrank ist oder ein Pflegefall wird,wenn nicht in Österreich, dann in der der Schweiz. Wie legt man den Zustand Sterbenskrank aus, schließt dies den baldigen Tod ein? Haben wir nicht mehr die Geduld auf den Tod zu warten? Wir haben heute keine Geduld um zu warten bis bei uns das Obst reif ist, sondern transportieren es aus allen Himmelrichtungen in unsere Supermärkte.
Es gibt mehr Fragezeichen als Antworten, weil jede Person, jeder Fall verschieden ist. Es wird dies eine der schwersten Entscheidungen sein, die wir im Diesseits treffen müssen. Wird uns diese Entscheidung erspart, könnte man dies als ein Geschenk Gottes betrachten, als das Erscheinen Gottes in unserem Leben.
Alles offen.