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Ukraine Krieg. Wie soll sich die EU, unter Berücksichtigung der katholischen Soziallehre, verhalten?

Die hirtenamtliche Verordnung „Gaudium et spes“ wurde während des zweiten vatikanischen Konzils verfasst und von Papst Paul VI im Jahre 1965 unterzeichnet. Darin wurde das Recht auf sittlich erlaubte Verteidigung, unter ganz bestimmten Umständen, als Ultima Ratio gebilligt. Gleichzeitig wurde die Forderung nach einer internationalen friedenschaffenden Autorität aufgestellt: „Diese soll unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips über wirksame Macht verfügen, Sicherheit und Wahrung der Rechte zu gewährleisten. Der Krieg sei völlig zu untersagen“. Die Forderung nach einer wirksamen, internationalen friedenschaffenden Autorität konnte bis heute nicht umgesetzt werden.

Sehr konkret werden die Aussagen zum „gerechten Krieg“ im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK).  Aussagen der Katholische Soziallehre sind mit dem KKK abgestimmt. Ausgangspunkt ist das Fünfte Gebot, „Du sollst nicht töten“. Im Sinne des fünften Gebotes ist schon Zorn und Hass gegenüber dem Nächsten eine Sünde.  

KKK 2309 „Die Bedingungen, unter denen es einem Volk gestattet ist, sich in Notwehr militärisch zu verteidigen, sind genau einzuhalten. Eine solche Entscheidung ist so schwerwiegend, dass sie nur unter den folgenden strengen Bedingungen, die gleichzeitig gegeben sein müssen, sittlich vertretbar ist:

1) Der Schaden, der der Nation oder der Völkergemeinschaft durch den Angreifer zugefügt wird, muss sicher feststehen, schwerwiegend und von Dauer sein. 2) Alle anderen Mittel, dem Schaden ein Ende zu machen, müssen sich als undurchführbar oder wirkungslos nachgewiesen haben. 3) Es muss ernsthafte Aussicht auf Erfolg bestehen. 4) Der Gebrauch von Waffen darf keine Schäden und Wirren mit sich bringen, die schlimmer sind als das zu beseitigende Übel. Beim Urteil darüber, ob diese Bedingung erfüllt ist, ist heftig auf die gewaltige Zerstörungskraft der modernen Waffen zu achten“.

ÜBUNG zur LV: Menschenwürde und Menschenrechte